dichte Fenster und Türen

Dichtungen für Altbaufenster und Türen aus Holz vom Spezialisten

Durch undichte Holzfenster und Holztüren im Altbau geht sehr viel Energie verloren.
Durch eine Sanierung oder Renovierung von Altfenstern und Altbautüren trägt die Nachrüstung von eingefrästen Dichtungen zu einem gesunden Raumklima, einer Verbesserung der Wohnqualität und schliesslich auch zum Einsparen von Heizkosten bei.

Nebenbei sorgt sie auch für eine spürbar verbesserte Schalldämmung und verhindert nachhaltig das Eindringen von Staub und Wind.

Die Altbausubstanz bleibt durch die professionelle Bearbeitung der Fensterflügel, Fensterrahmen und Türen durch den Fachmann von DOKTOR ALLESDICHT erhalten Die Kosten des umweltfreundlichen Wärmeschutzes werden sich innerhalb kurzer Zeit durch Energieeinsparung wieder amortisieren.

 

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) - Der Energiepass ist seit 2008 Pflicht!

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

Künftig sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.

Der Energieausweis ist ein Ausweis für Gebäude. Dämmung von Wand und Dach sowie die Heizungsanlage werden in den Blick genommen. Der Pass ermöglicht es Gebäudeeigentümern, die energetische Qualität Ihrer Gebäude nachzuweisen. Der Energiebedarf einer Wohnung oder eines Gebäudes ist damit für den Nutzer bzw. Käufer keine unbekannte Größe mehr. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Ausführliche Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Deutschen Energie Agentur DENA.

energieausweis

Warum ein Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Verlässliche Informationen über den Energiebedarf sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudeausweise für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung von 2002 einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.

Aus diesen Gründen hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH für einen Feldversuch einen freiwilligen Energieausweis für Gebäude vorbereitet. Wesentlicher Bestandteil ist ein marktgerechtes, ansprechendes Label.

Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

 

Steuertipp:

Seit dem Jahr 2003 sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000 Euro in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Rechtsgrundlage: § 35a Absatz 2 EStG.